Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt

KÜS-Prüfstelle Langenfeld
Ingenieurbüro Cemal Kilic
Industriestraße 11
40764 Langenfeld

Tel.: 0 21 73 8 92 38 25
Tel.: 0 21 73 8 92 38 26
Fax: 0 21 73 8 92 38 27

Öffnungszeiten

Mo. – Fr.: 8:30 – 17:30 Uhr
Sa.: 8:30 – 12:30 Uhr